Vokation
- Nach Abschluss Ihres Referendariats bitten wir Sie, Ihre Vokation schriftlich bei uns zu beantragen.
Sie benötigen hierfür den Antrag auf Vokation.
Hier finden Sie die Vokationsordnung zum Download.
Gegebenenfalls sind Ihre uns vorliegenden Unterlagen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt bei (soweit nicht bereits vorliegend): - Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- eine Kopie Ihres 1. Staatsexamens
- Nachweis des 2. Staatsexamens
- aktuelle Bescheinigung der Kirchenmitgliedschaft (nicht älter als 3 Monate)
Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre vorläufige Unterrichtserlaubnis verlängert werden muss. Diese ist i.d.R. nur für die Zeit des Referendariats gültig!
Bitte senden Sie die Unterlagen an das Dezernat II, TESTAndrea Rintelmann.
Nach Abschluss Ihres Referendariats bitten wir Sie, Ihre Vokation schriftlich bei uns zu beantragen.